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Silke Rahmann
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

Anwaltliche Tätigkeit im Familien- und Erbrecht erfordert Sensibilität und Menschenkenntnis. Wir haben beides.
Beruflicher Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
- Zugelassen als Rechtsanwältin seit 1996
- Fachanwältin für Familienrecht seit Mai 2004
- Fachanwältin für Erbrecht seit Mai 2014
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Deutscher Familiengerichtstag e.V.
- Deutsche Vereinigung für Vorsorge und Betreuungsrecht e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein